Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Reisebedingungen sind Bestandteil des mit Ihnen abgeschlossenen Reisevertrages.


1. Abschluss eines Vertrages:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (Reisedienst Kaiser) den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie gilt für alle von dem Anmelder angemeldeten Personen. Für den Reiseveranstalter wird der Vertrag erst verbindlich, wenn im Reisebüro die Buchung der Reise erfolgt ist. Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung. Der Anmelder kann innerhalb von 10 Tagen den Rücktritt von der Reise erklären. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

2. Bezahlung:
Mit Vertragsabschluss wird bei Mehrtagesreisen je Person eine Anzahlung von 10%, mindestens jedoch ¤ 26,- gefordert. Die Restzahlung wird bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Tagesreisen sind in voller Höhe zu bezahlen.

3. Leistung:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie weitere Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden sind nicht Vertragsbestandteil. Orts- und Hotelprospekte, die dem Kunden übergeben werden, haben lediglich Informationscharakter. Kinderermäßigungen können in den Reisebüros erfragt werden. Eintrittsgelder sind, wenn nicht vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass trotz Einzelzimmerzuschlag die Einzelzimmer nicht immer über den gleichen Komfort (DU/WC) wie die Doppelzimmer verfügen. Sie sind bei uns insolvenzversichert.

4. Leistungs- und Preisänderungen:
a) Leistungsänderungen oder Abweichungen durch den Veranstalter berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag. Der Vertragsrücktritt muss innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden der Änderung schriftlich erfolgen. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben evtl. Ansprüche auf Minderung oder Wandlung unberührt. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen, sofern ihm das möglich ist und die Abweichungen oder Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.

b) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, Tarife o.ä.) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

c) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

d) In anderen Fällen werden die pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der für reisende nutzbaren Sitzplätze (genutzt oder ungenutzt) des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag für jeden Reisenden heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 24 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. der Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen. Sollten sich Verringerungen der Beförderungskosten oder Abgaben wie vorbeschrieben ergeben, werden wir diese auf der Basis der vorbezeichneten Berechnungsmethode erstatten, wobei ein Rücktrittsrecht für uns nicht besteht.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung:
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies muss jedoch schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Errechnung des Ersatzanspruches des Veranstalters ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Veranstalter steht ein Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen zu. Er beträgt:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: ¤ 16,-
ab 29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
ab 14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises.


Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittser­- klärung betragen die Stornogebühren 100 % des Rei- sepreises. Für gebuchte Tagesfahrten ist der Rücktritt bis zwei Wochen vor Reiseantritt kostenlos. Ab 2 Wochen vor Reiseantritt betragen die Stornokosten 50 % des Reisepreises. Ab 3 Tagen vor Reiseantritt betragen die Stornokosten 80 % des Reisepreises und am Reisetag betragen die Stornokosten 100 %. Eine Ausnahme hierbei sind unsere Tagesfahrten mit Eintrittskarten für Veranstaltungen. Kostenloser Rücktritt hier ist nur bis 8 Wochen vorher möglich. Ab 3 Wochen vor Reiseantritt betragen die Stornokosten 70 % des Reisepreises. Anmeldungen sind verbindlich. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt direkt bei der Anmeldung.

b) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt.

c) Reiserücktrittskostenversicherungen können in unserem Reisebüro abgeschlossen werden, da sie nicht im Reisepreis enthalten sind.

d) Abweichende Rücktrittskosten bei Buchung von Musical-, Oper-, Konzert- und Veranstaltungskarten:
• bis 60 Tage vor Reisebeginn: ¤ 16,-
• 59 bis 31 Tage vor Reisebeginn 65 % d. Gesamtpreises
• später als 31 Tage vor Reisebeginn: 70 % d. Gesamtpreises

e) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärungen bei uns oder der Buchungstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen bei vorzeitiger Rückreise des Kunden lösen keine Ersatzansprüche durch den Veranstalter aus. Erhält der Veranstalter Gutschriften der Beherbergungsbetriebe, dann wird er dies an den Kunden weitergeben.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter aus diesem Grund, so behält er Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl von 25 Personen. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten.

c) Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, oder andere unvorhersehbare Gründe gegen die Durchführung der Reise vorliegen, wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich unterrichten. Wird die Reise aus Gründen unter b) und c) abgesagt, erhält der Reisende die Anzahlung bzw. den bereits eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Kann die Reise wegen höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) ohne Gefährdung und Beeinträchti-gung des Kunden nicht gewährleistet werden, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für bereits erbrachte Leistungen, insbesondere für die ihm anfallenden Vermittlungsgebühren, eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Kunden zu schützen bzw. die Rückbeförderung schnellstmöglich auch mit nicht vereinbarten Verkehrsmitteln in die Wege zu leiten. Mehrkosten, die hierdurch entstehen, hat der Kunde zu tragen.

9. Haftung des Reiseveranstalters:
a) Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung, unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des Ziellandes und -ortes.

b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen fremder Unternehmen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Sportveranstaltung, Theaterbesuche, Ausstellungen u. a.)

c) Die Beförderung des Reisegepäcks (ein Koffer und eine Reisetasche pro Person) erfolgt unentgeltlich. Eine Haftung für Beschädigung, Verwechslung oder Diebstahl sowie für im Bus zurückgelassene Gegenstände übernehmen wir nicht.

d) Wir haften nicht für Angaben in den Prospekten der Hotels, Orte, Schiffahrtslinien bzw. anderer Dienstleister, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss haben und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können.

e) Normales Gepäck (ein Koffer und eine Tasche pro Person) wird in unseren Bussen frei befördert, ohne Haftung. Es empfiehlt sich, vor Reiseantritt eine Gepäckversicherung abzuschließen. Es ist erforderlich, dass jedes Gepäckstück mit einem Namensschild versehen ist.

10. Beschränkung der Haftung:
a) Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
- soweit der Reiseveranstalter für einem den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von dem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. Mitwirkungspflicht:
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, dem Leistungsträger oder Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben, von denen für Abhilfe zu sorgen ist. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Es ist erforderlich bei Reklamationen, sich eine schriftliche Bestätigung über aufgetretene Mängel im Hotel, vom Hotel aushändigen zu lassen, da nach Reiseende sonst keine Beanstandungen anerkannt werden können.Unser Fahrer ist für Ihre Betreuung während der Reise zuständig. Bei eventuell auftretenden Beanstandungen bitten wir Sie, sich ebenfalls vertrauensvoll an den Fahrer zu wenden.Übrigens, andere Länder - andere Sitten. Um Ihren Urlaub richtig genießen zu können, sollten Sie sich vor Reiseantritt mit den Sitten und Gebräuchen des jeweiligen Urlaubslandes vertraut machen. Ebenfalls sollten Sie sich über die klimatischen Bedingungen informieren, es gibt kein schlechtes Wetter, nur unpassende Kleidung.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung der Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb am Reiseantritt verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Störungen durch den Reisenden:
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Anmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, so weit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

16. Allgemeines:
Änderungen der Reisestrecke und des Reiseprogrammes aus technischen Gründen bleiben vorbehalten. Alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung und es bleibt die Berechtigung von Irrtümern und Druckfehlern vorbehalten. Im übrigen gelten die „Allgemeinen Reisebedingungen des Deutschen Reisebüro-Verbandes“.

17. Gerichtstand:
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz in Zwickau zu erheben. Veranstalter: Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH, Lengenfelder Str. 155, 08064 Zwickau